AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden

und

Jutta's Hundeschule

Vertreten durch Jutta Spachmann

Adresse: Bergweg 10 97980 Bad Mergentheim

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 52354/41008,

nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

 

Vertragsgegenstand

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus den Bereichen

Hundeschule/Hundefriseur über die Online-Präsenz und andere Werbemittel des Anbieters

geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der

Angebotsseite verwiesen, oder ist telefonisch oder direkt beim Betreiber der Hundeschule zu

erfragen.

 

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt im Einverständnis von Anbieter und Kunde mündlich oder über

Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die präsentierten

Angebote eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar. Der Anbieter behält sich vor

Teams abzulehnen.

 

Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

Zahlungsbedingungen Privatkunden

Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Barzahlung bei Teilnahme an

einer Übungsstunde. Vorauszahlung in Form einer "Zehnerkarte". Weitere Zahlungsarten

werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

Andere Regelungen können in gegenseitigem Einvernehmen, oder im Ermessen des Betreibers

getroffen werden.

 

Zahlungsbedingungen Geschäftskunden

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der

Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab

Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt erst nach Mahnung in Verzug.

 

Regelungen für die Teilnahme an Übungsstunden

Voraussetzung für die Teilnahme eines Mensch-Hundeteams (nachfolgend als Team

bezeichnet) an den angebotenen Übungen und Übungsstunden ist ein gültiger, altersgemässer

Impfschutz. Der Impfpass ist der Übungsleitung auf Verlangen vorzulegen. Wir weisen darauf

hin, dass sich auch geimpfte Tiere anstecken können!

Die Teams verpflichten sich, nur mit gesunden Tieren, an den Übungsstunden teilzunehmen.

Läufige Hündinnen sind vom Übungsgelände und vom Übungsbetrieb fernzuhalten.

Der Teamführer (Mensch) sorgt dafür, dass sein Hund kein Ansteckungsrisiko für andere

Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes

körperlich gewachsen ist.

Hunde mit Krankheiten, oder Verletzungen können nicht an den Übungsstunden teilnehmen,

sondern sollten erst dem Tierarzt vorgestellt werden.

Es wird eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund empfohlen, ansonsten kann die

Übungsleitung die Teilnahme des Teams ablehnen.

 

Empfehlungen zur Übungsstunde

Es wird empfohlen geeignetes Schuhwerk zu tragen.

Halsband oder Geschirr und eine Führleine (Flexileinen sind für die Übungsstunden

ungeeignet). Leine und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer zu

überprüfen.

Leckerlies und/oder ein Spielzeug für die Motivation der Hunde.

 

Absage der Übungsstunden durch die Hundeschule

Die Übungsstunden finden in der Regel bei jedem Wetter statt.

Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, werden die Übungsstunden, soweit

möglich, rechtzeitig abgesagt.

Die Hundeschule behält sich vor, Übungsstunden bei zu geringer Beteiligung angemessen zu

kürzen oder zu verlegen.

Dies wird im Einzelfall mit den Teams entsprechend vereinbart.

Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen Übungsstunden abzusagen.

 

Dauer der Übungsstunden

Eine Übungsstunde dauert ca. 50 - 60 Minuten, inklusive der Spielpausen für die Hunde.

Verspätungen der Teams gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Verminderung der

Vergütung.

Vereinbarte Übungstermine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn

abgesagt werden.

 

Haftungsausschluss

Jeder Teamführer ist für sein Team verantwortlich.

Er haftet für alle Schäden oder Verletzungen, die während des gesamten Aufenthaltes in der

Hundeschule (nicht nur während der Übungen, sondern auch bei Begrüßung oder

Verabschiedung, dem Weg von oder zur Übung, in den Spielpausen und sonstigen Pausen)

und auch auf dem Weg zur oder von der Hundeschule durch ihn oder seinen Hund entstehen.

 

Jedes teilnehmende Team sollte eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

 

Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch

mitgeführte Tiere entstehen, sowie Schäden an den mitgeführten Tieren und den Diebstahl oder

Verlust der Tiere. Weiterhin besteht keine Haftung der Hundeschule für Personen- und

Sachschäden sowie Diebstahl oder Verlust während des Aufenthaltes in der Hundeschule.

 

Der Haftungsausschluss der Hundeschule gilt ebenso für Personen-, Sach- oder

Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die

Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.

Der Haftungsausschluss der Hundeschule gilt auch für Schäden die:

- durch das Eingreifen der Übungsleitung

- den Freilauf der Hunde

- Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden bei Spielpausen

- durch die Nutzung von Geräten

- infolge der Teilnahme an den Übungen

entstehen.

Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu

setzen.

 

Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint um miteinander spielen zu können, so

handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden an

Hund oder Mensch.

 

Dies gilt besonders für die Spielpausen während der Übungsstunden.

 

Schwangere Frauen handeln auf eigene Gefahr beim Betreten des Übungsgeländes zum

Übungsbetrieb und oder Spielpausen.

 

Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss sich jederzeit ein

Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände während des Hundefreilaufs

untersagt. Insbesondere bei den Spielpausen dürfen sich keine Kinder unter 12 Jahren auf dem

Freilaufgelände befinden.

 

Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in

Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet, oder mit entsprechendem Einverständnis der

Eltern zulässig.

 

Es ist allen Personen untersagt die Übungsgeräte für Hunde zu benutzen oder daran zu

klettern, dies gilt insbesondere für Kinder.

 

Eventuelle Ausnahmen sind bei der Übungsleitung zu erfragen. Eltern haften für Ihre Kinder.

Begleitende Kinder oder Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen.

Die Teilnahme an Übungs-, Freilauf-, Spiel-, Spazier- oder Beratungsstunden erfolgt auf

eigenes Risiko.

 

Freilauf

Auf dem Gelände der Hundeschule und während der Übungsstunden sind Hunde generell

angeleint. Die Hunde werden nur auf ausdrückliche Anweisung der Übungsleitung abgeleint.

Sofern es für die Übungen notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich

darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule wird

ausserhalb des Übungsgeländes nicht empfehlen, den Hund für eine Übung frei zu lassen.

Sollte ein Teamführer sich dennoch dazu entschliessen, handelt er eigenverantwortlich und trägt

selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.

 

Ausschluss einer Erfolgsgarantie

Der Erfolg der Übungsstunden hängt vor allem von den teilnehmenden Teams ab, deshalb kann

die Hundeschule keine Erfolgsgarantie geben.

 

Allgemeines

Die Hundeschule behält sich vor, die Übungsanforderungen den körperlichen Gegebenheiten

(Grösse, Alter) der Tiere anzupassen.

 

Die Hundeschule behält sich vor, die Umgebung für die Einzel- und die Gruppenübungsstunden

(Übungsgelände, Wiese, Innenstadt, befahrene Strasse) individuell zu bestimmen.

Die Hundeschule behält sich vor, etwaigen, vom Halter oder Teamführer geforderten Einsatz

spezieller Hilfsmittel abzulehnen.

 

Die Hundeschule behält sich vor, Hunden, die nicht für Gruppenübungsstunden geeignet

erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die

Möglichkeit durch Einzelstunden den Hund auf die Teilnahme an den Gruppenübungen

vorzubereiten.

 

Die Übungsleitung kann gegebenenfalls das Anlegen eines Maulkorbs während der

Gruppenübungsstunden verlangen, ansonsten kann das Team von der Teilnahme

ausgeschlossen werden.

 

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit

der sonstigen Bestimmungen.